13.05.2020

Aufruf an alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer

Hunde-Anmeldungspflicht:

Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich (Bürgerbüro in Hahnstätten od. Katzenelnbogen) angemeldet werden.

Pflicht zur Hundeaufsicht:

Der Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Im Zweifelsfall ist der Hund im Freien an die Leine zu nehmen. Hunde sind innerhalb der bebauten Ortslage anzuleinen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Wir empfehlen Ihnen eine Hundeschule zu besuchen; so lernt sich Mensch und Tier am schnellsten kennen und verstehen.

Beseitigung des Hundekots:

Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Abfallrecht dar; deshalb sind die verrichteten Hundekothaufen vom Hundehalter zu beseitigen. Dies gilt vor allem im Wiesenbereich der Landwirte, da der Rasenschnitt sonst durch gefährliche Bakterien verunreinigt bzw. das Gras von den Kühen nicht gefressen wird. In diesem Zusammenhang sollte es für jeden selbstverständlich sein, den Hund nicht auf fremden Grundstücken (landwirtschaftlichen Flächen) laufen zu lassen. Hundekot ist auch für den Menschen, insbesondere für Kinder, wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich.

Zur Unterstützung der Hundehalter wurde an vielen Stellen in Niederneisen Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben aufgestellt und die Tüten kostenlos zur Verfügung gestellt. Intelligente Menschen entsorgen die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht am Wegesrand oder in der Landschaft, sondern werfen diese in die Abfallbehälter oder daheim in die Restmülltonne.

Helfen Sie bitte mit, dass unser Niederneisen sauber ist und bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermeiden werden.

Armin Bendel – Ortsbürgermeister